ANTI-GEWALT-TRAINING
Erwachsene
Anti-Gewalt-Training 10 + 16
- ist eine intensive einzel- und gruppenpädagogische Maßnahme
- ist nur für Teilnehmer geeignet, die den Willen haben, ihr Verhalten zu ändern
Ausschlusskriterien
Das Trainingsprogramm ist nicht geeignet
- für suizidale Personen,
- für vorherrschend Medikamenten-, Alkohol- und Drogenabhängige Personen,
- für Mitglieder der organisierten Kriminalität
- für Sexualstraftäter
Die Sprachkenntnisse müssen ausreichen, um dem Gesprächen und Handlungsprozess folgen zu können.
Es muss sichergestellt sein, dass der Teilnehmer an allen Terminen teilnehmen kann.
ENTSCHEIDUNG
Einzeltraining
Das Aufnahmegespräch ist Grundlage für die Entscheidung, ob der Interessent für das Einzeltraining, die geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Das Trainerteam teilt dem Interessenten (und Verantwortlichen bei Minderjährigen und Jugendlichen), nach dem Aufnahmegespräch, ihre Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme mit.
Gruppentraining
Nach Beendigung des Einzeltrainings, erfolgt eine Einschätzung durch das Trainerteam, ob der Teilnehmer die Voraussetzungen für das Gruppentraining erfüllt und wechseln kann. Die Aufnahme in die Gruppe erfolgt nur, wenn das Trainerteam mit der Aufnahme einverstanden ist. Diese Entscheidung wird dem Teilnehmer nach Beendigung des Einzeltrainings (und Verantwortlichen bei Minderjährigen und Jugendlichen) mitgeteilt.
VERTRAG
Damit das Training durchgeführt werden kann, wird mit jedem Teilnehmer und Verantwortlichen bei Minderjährigen und Jugendlichen ein Vertrag geschlossen.
Dieser beinhaltet gleichzeitig unter anderen die Regeln des Trainings:
REGELN
- Pünktliches Erscheinen zum Training
- Bei fernbleiben vom Training, kein Anspruch auf Wiederholung dieser Trainingseinheit
- Die anfallenden Kosten bei Nichtteilnahme an einer Trainingseinheit müssen trotzdem bezahlt werden.
- Die Teilnehmer dürfen vor und während des Training, keinen Alkohol und Drogen konsumieren.
- Die Teilnehmer achten auf ihre Körperhygiene.
- Bei vorsätzliche Verletzungen an sich und oder Dritte, endet das Training sofort für den Verursacher.
- Jeder Teilnehmer ist gleichberechtigt und darf aussprechen, wird nicht unterbrochen
- Kein Teilnehmer hat das Recht einen anderen Teilnehmer zu beleidigen oder auszugrenzen.
- Alle akzeptieren "Stopp!" es bedeutet sofortiges Einstellen der Handlung
- Die Aussagen der Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht